Was ist ein syndikusanwalt?

Ein Syndikusanwalt ist ein Rechtsanwalt, der in einem Unternehmen, einer Organisation oder einer Behörde angestellt ist und dort ausschließlich interne Rechtsangelegenheiten bearbeitet. Im Gegensatz zu einem regulären Rechtsanwalt, der normalerweise zum Anwaltspflichtbezirk gehört und Mandanten extern berät und vertritt, übt ein Syndikusanwalt seine Tätigkeit ausschließlich für seinen Arbeitgeber aus.

Syndikusanwälte sind in der Regel in Unternehmen verschiedener Branchen tätig, wie zum Beispiel in Versicherungsunternehmen, Banken, Energieunternehmen, Industrieunternehmen oder Verbänden. Sie sind Experten in ihrem jeweiligen Rechtsgebiet und beraten ihre Arbeitgeber in allen rechtlichen Angelegenheiten, die das Unternehmen betreffen, wie zum Beispiel Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder Datenschutzrecht.

Syndikusanwälte haben in der Regel ein abgeschlossenes Jurastudium und sind in der Regel auch als Rechtsanwalt zugelassen. Sie haben jedoch eine Zulassung zum Syndikus erhalten, die es ihnen ermöglicht, als interner Unternehmensjurist zu arbeiten, anstatt als externe Anwälte für Mandanten tätig zu sein.

Die Arbeit eines Syndikusanwalts umfasst oft auch die Vertretung des Unternehmens in Verhandlungen, die Durchführung von Gerichtsverfahren oder das Management von außergerichtlichen Streitbeilegungen. Sie arbeiten häufig eng mit anderen Abteilungen im Unternehmen zusammen, wie zum Beispiel dem Management, der Personalabteilung, dem Vertrieb oder dem Compliance-Team, um rechtliche Fragen zu klären und Lösungen zu finden.

Da Syndikusanwälte ausschließlich für ihr Unternehmen arbeiten, unterliegen sie bestimmten berufsrechtlichen Beschränkungen und dürfen beispielsweise nicht als Rechtsanwalt gegenüber Dritten auftreten oder Mandanten außerhalb ihres Unternehmens vertreten. Ihre Tätigkeit ist daher auf die Interessen ihres Arbeitgebers beschränkt.